Afrikanischen Schweinepest (ASP)

Antworten zur Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Landkreis Erding

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So geht’s!

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) bedroht die Tierhaltung sowie die freilebende Tierwelt in gleichem Maße. Die ASP zählt nicht zu den Zoonosen und kann dementsprechend nicht auf den Menschen übertragen werden. Schweinehaltende Betriebe und die natürlich vorkommenden Wildschweinbestände im Landkreis Erding sind gefährdet. Die hohe Anzahl an Betrieben mit Schweinhaltung im Landkreis Erding macht das Thema für die Landwirtschaft im Landkreis Erding besonders wichtig.

Aufgrund des hohen öffentlichen Interesses gibt der Kreisjagdverband Erding (KJV) angelehnt an die Informationen des Friedrich Löffler Instituts, des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV), des Landratsamtes Erding, sowie der betroffenen Jagdverbände DJV (Deutscher Jagdschutzverband) und BJV (Bayerischer Jagdverband) Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema Afrikanische Schweinepest (ASP), um die teilweise aufgeheizte Stimmung zu versachlichen und gemeinsam nach rechtlich einwandfreien Maßnahmen zur Vorbeugung eines Seuchenfalls zu suchen. Abschließend verweist der KJV Erding auf den gemeinsam von DJV und Friedrich Löffler Institut entwickelten Maßnahmenkatalog, sollte ein Seuchenfall auftreten.

Derzeit gibt es in Deutschland, Bayern und dem Landkreis Erding keinen Ausbruch der ASP. Damit ist die aktuelle Gesetzeslage im Bereich Waffen, Jagd und Tierschutz landes- und bundesweit uneingeschränkt gültig. Der Kreisjagdverband Erding und seine Jägerinnen und Jäger sind als fachkundige und ausgebildete Jagdausübungsberechtigte diesen geltenden Gesetzeslagen selbstverständlich verpflichtet und setzen vor dem Hintergrund dieser rechtlichen Voraussetzungen eine intensive Bejagung des Schwarzwildes im Landkreis um.

Wie viele Wildschweine gibt es in Erding, Bayern und in Deutschland?

Es gibt aus wildbiologischer Sicht keine wissenschaftliche Methode, um Wildschweine in freier Wildbahn zu zählen. Lediglich grobe Schätzungen sind möglich. Die Tierärztliche Hochschule Hannover geht von einer durchschnittlichen jährlichen Reproduktionsrate von 230 Prozent aus. Der DJV geht bundesweit anhand der DJV-Streckenstatistik (2016/17: knapp 600.000 Wildschweine) von einem Frühjahrsbestand von etwa 300.000 Tiere aus. Diese Schätzung basiert auf der Annahme, dass die Jäger bundesweit nahezu den gesamten Nachwuchs abschöpfen. Bezogen auf den Herbstbestand erlegen Deutschlands Jäger also bereits jährlich zwei Drittel der Schweine. In Bayern liegt die Jahresstrecke bei (2015/16: 85.436 Stück, 2016/17: 60.875 Stück). Im Landkreis Erding wurden im Jagdjahr 2016/2017 ca. 200 Stück Schwarzwild erlegt. Zum Vergleich wurden im Landkreis Main Spessart im gleichen Zeitraum rund 4.000 Stück Schwarzwild erlegt, im Vorjahr lag dort die Schwarzwildstrecke sogar noch bei 5.663 Stück, also 28mal so hoch wie im Landkreis Erding.

Warum ist die Zahl der Wildschweine in den letzten Jahren so angestiegen?

Das Wildschwein kommt mit den derzeit im Landkreis Erding, in Bayern aber auch im Rest der Europäischen Union vorherrschenden Lebensbedingungen hervorragend zurecht. Einen natürlichen Feind für die Wildschweine gibt es bei uns nicht. Die Winter werden immer milder und damit sinkt die Zahl der durch Kälte und Nahrungsmangel verursachten natürlichen Sterbefälle. Die Nahrungsverfügbarkeit für Wildschweine hat sich enorm erhöht. In den Wäldern stehen vermehrt fruchttragende Bäume, wie Eichen und Buchen, die den Wildschweinen reichlich Nahrung bieten. In den landwirtschaftlichen Flächen dient insbesondere der Mais, aber auch andere Feldfrüchte als hervorragende Nahrungsquelle der Wildschweine. Sowohl die dichte Vegetation in den Wäldern, als auch die Feldfrüchte im Sommerhalbjahr bieten für das Wildschwein hervorragende Deckung und Rückzugsgebiet und erschweren somit die Bejagung enorm. Das Wildschwein kann anders als andere Wildarten bei positiven Lebendbedingungen seine Reproduktionsrate deutlich erhöhen. Somit kommen deutlich mehr Frischlinge pro Jahr auf die Welt.

Welche Symptome zeigt der Ausbruch der ASP?

Wildschweine und Hausschweine können erkranken. Es gibt keinen Impfstoff gegen die ASP. Es können alle Altersklassen und Geschlechter gleichermaßen an der ASP erkranken, die Infektion führt in nahezu allen Fällen zum Tod des Tieres innerhalb weniger Tage bis einer Woche. Bei heimischem Schwarzwild führt die Infektion zu Symptomen wie Fieber, Schwäche, Fressunlust, Bewegungsstörungen und Atemproblemen. Durchfall und Blutungsneigung (Nasenbluten, blutiger Durchfall, Hautblutungen) können ebenfalls auftreten. Erkrankte Tiere zeigen mitunter eine verringerte Fluchtbereitschaft oder andere Auffälligkeiten wie Bewegungsunlust und Desorientiertheit. Beim Aufbrechen der Stücke (Entnehmen der Organe durch einen Jäger) sollte auf vergrößerte, “blutige” Lymphknoten, eine vergrößerte Milz und feine, punkt- oder flächenförmige Blutungen in den Organen, der Haut oder Unterhaut geachtet werden. Die Lunge und die Atemwege sind häufig mit Schaum gefüllt. Das Fehlen solcher Auffälligkeiten schließt nicht aus, dass es sich dennoch um ASP handelt.

Welche Übertragungswege der ASP sind denkbar?

Das StMUV spricht von sogenannten “Vektoren” die den Krankheiterreger transportieren können. Besonders effizient ist die Übertragung über Körperflüssigkeiten, besonders Blut. Schon ein Tropfen reicht für eine Infektion aus. Die Erkrankung kann direkt von Tier zu Tier oder indirekt über kontaminierte Gegenstände übertragen werden. Als “Vektor” kann unter ungünstigen Bedingungen auch ein unachtsam entsorgtes Wurstbrot ausreichen, um die Seuche einzuschleppen und so im Landkreis Erding einen Ausbruch zu provozieren. Nachweislich wurde die Seuche beispielsweise von der Ukraine ins Baltikum über kontaminierte Rohwurst eingeschleppt und nicht über wandernde Wildschweine.

Wie schnell kann die ASP nach Bayern oder den Landkreis Erding kommen?

Die natürliche Ausbreitung der ASP über Wildschweine geht langsam voran und beträgt nach Angaben der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA höchstens 25 Kilometer pro Jahr. Besorgnis erregend ist die Ausbreitungsgeschwindigkeit über den Menschen: Der Mensch hat den Erreger von seinem Ursprung aus Afrika in das Baltikum verschleppt und damit dort die Ausbrüche hervorgerufen. (Es sind natürlich keine Wildschweine von Afrika nach Weißrussland gelaufen.) Auf unseren Transitstrecken kann sich das Virus mit 90 Kilometern pro Stunde fortbewegen – beispielsweise im Schlamm der Radkästen eines Lkw oder über kontaminierte Lebensmittel wie zum Beispiel Salami oder Räucherschinken. Auch Saisonarbeiter in der Landwirtschaft können ungewollt zum “Vektor” für den Erreger werden. Das Virus kann selbst am Schuh mehrere Monate überleben. Biosicherheit an Parkplätzen, Bahnhöfen oder Grenzübergängen ist besonders wichtig, also beispielsweise verschlossene Abfallbehälter: Ein unachtsam entsorgtes Wurstbrot, oder eine Speckschwarte als Brotzeitrest kann ausreichen, um die Seuche sehr schnell in die Mitte Bayerns zu bringen. Auch für die Jagd bedeutet das erhöhte Vorsicht, wenn man mit Schwarzwild in Kontakt kommt. Besonders gefährdet sind dabei unsere jagenden Landwirte, die selbst Schweine auf dem Hof haben, aber als Profis sind sie sich dieser Gefahr natürlich bewusst und handeln entsprechend vorsichtig.

Was muss jetzt getan werden, um das Risiko eines Ausbruchs der ASP zu verringern? Wer kann wie helfen?

Alle Beteiligten müssen sich auf Maßnahmen zur Prävention konzentrieren und Hand in Hand unter Berücksichtigung der jeweiligen Zuständigkeit und der rechtlichen Rahmenbedingungen anpacken. Von Seiten der Jagd ist es wichtig, Wildschweine mit allen legalen Mitteln zu bejagen, vornehmlich junge Bachen und Frischlinge. Ziel ist es, die Bestandsdichte und den Zuwachs weiter zu reduzieren. Ein weiterer Schwerpunkt muss auf Hygienemaßnahmen und der Biosicherheit liegen: Entlang von Transitstrecken sind verschlossene Abfallbehältnisse wichtig, damit Wildtiere infizierte Fleisch- und Wurstreste nicht aufnehmen und damit verschleppen können. Ein dritter Aspekt liegt in der Früherkennung. Verdächtige Wildschwein-Kadaver müssen vor Ort liegen bleiben und vom Jäger unverzüglich der zuständige Amtstierarzt informiert werden. Das Landwirtschaftliche Wochenblatt hat dazu für die Landwirtschaft einen 10 Punkte Maßnahmenkatalog in seiner Ausgabe vom 4. Januar 2018 veröffentlicht. Darunter die Aufforderung “Eigentlich kein Maisanbau in Waldnähe”, “Anlage von Schussschneisen, vor allem bei Mais” oder den Einsatz von “Duftmarken” zur Abschreckung.

Sind die Jagdzeiten auf Schwarzwild vor dem Hintergrund der drohenden ASP und größer werdenden Beständen sinnvoll?

Solange kein Seuchenfall vorliegt, ist die Jagd an die geltenden Jagd-, und Tierschutzgesetze gebunden. In der jetzigen Phase der Prävention, ohne einem akuten Seuchenfall, ist der Muttertierschutz nicht verhandelbar. Eine Bache (weibliches Wildschwein) mit abhängigen Frischlingen darf nicht erlegt werden. Es macht allerdings Sinn, verstärkt junge weibliche Wildschweine, die keine Jungtiere führen, zu bejagen, um die Reproduktionsrate im Bestand zu verringern. Um eine Veränderung der Schonzeiten zu diskutieren, müssen sich die wildbiologischen und jagdpraktischen Fachleute mit dem Gesetzgeber zusammensetzen.

Was fordern die Jäger, um besser jagen zu können?

Verschiedene Maßnahmenkataloge der Verbände und der Politik zeigen sehr gute Ansätze zur Verringerung der Wildschweinbestände. Dazu gehören die Maßnahmen, die im Landwirtschaftlichen Wochenblatt (4.1.2018) veröffentlicht wurden. Aber auch Unterstützung bei behördlichen Vorgaben und Gebühren, wie bei der Trichinenprobengebühr oder der Gebühr für die Aufstellung von Verkehrswarnzeichen, die der Jäger bei der Absicherung von Verkehrswegen zu tragen hat, müssen weiter ausgebaut und umgesetzt werden. Seit vielen Jahren fordern die Jagdverbände vermehrt Schussschneisen zur Effizienzsteigerung der Jagd auf Wildschweine. Der aktuelle Anteil der Schussschneisen ist aber nach wie vor sehr gering. Für die effektive Bejagung des Schwarzwildes ist der Einsatz geeigneter brauchbarer Jagdhunde von größter Bedeutung. Der Aufwand, den die Jagdhundeführer dabei auf sich nehmen ist enorm. Die Förderung des Jagdhundewesens ist daher ein wichtiger Punkt, um die Effektivität der Schwarzwildbejagung weiter zu erhöhen.

Wie weit kann der Wildschweinbestand im Landkreis Erding unter Berücksichtigung der geltenden Gesetze reduziert werden?

Die von mancher Seite kommunizierte Forderung, den Bestand um 70 Prozent zu reduzieren, ist für den Bereich des Landkreises Erding haltlos, weil weder räumlich noch zeitlich ein Bezug hergestellt wird und keine Ausgangsgröße definiert wird. Die Zahl beruht ausschließlich auf mathematischen Modellen der europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA für den Fall eines Ausbruchs der Schweinepest und hat nichts mit der praktischen Umsetzbarkeit oder Jagd vor Ort zu tun. Bezugsgröße ist hier lediglich das klar umgrenzte Seuchengebiet. Aushungern, Vergiften oder Schießen sind laut dieser Studie nur einige Maßnahmen, die in Frage kommen, um dieses Ziel im Ernstfall/Seuchenfall möglichst zu erreichen (EFSA AHAW Panel, Scientific opinion on African swine fever. EFSA Journal 2015:13(7):4136, 92pp). Die Jägerinnen und Jäger im Landkreis Erding kommen ihrer Verantwortung nach und bejagen nach den geltenden Rechtsvorschriften um den Wildschweinbestand zu reduzieren. Eine konkrete Zahl anzugeben, auf den der Bestand reduziert werden soll, ist nicht möglich.

Einsatz von Nachtzielgeräten oder Sauenfängen?

Der Einsatz von Nachtzielgeräten ist waffenrechtlich verboten. Der Besitz eines Nachtzielgerätes ist strafbar. Auch der Einsatz von verschraubten Nachtsichtgeräten mit der Zieloptik eines Gewehrs ist verboten. Ob mit deren Einsatz ein langfristiger Jagderfolg und damit die nachhaltige Reduzierung der Schwarzwildbestände zu erreichen ist, bleibt fraglich. Das Staatsministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten (StMELF) hat auf Druck aus der Landwirtschaft gegenüber den Landratsämtern den Weg der “Beauftragung” für derartige Geräte eröffnet, ohne dabei die Gültigkeit der bestehenden Gesetzeslage verändern zu können. Dazu muss eine Sondersituation vorliegen. Es muss eine regional besonders ernste und nachweisliche Schadenssituation vorliegen. Die Streckenergebnisse müssen im Vergleich zu den Nachbarrevieren und den Nachbarlandkreisen besonders hoch sein. Normale und zumutbare jagdliche Möglichkeiten (revierübergreifende Drückjagd, Erntejagden, Sammelansitze) sind nachweislich durchgeführt worden und haben keinen Erfolg gezeigt. Erst wenn all diese Maßnahmen nachgewiesen werden konnten, kann das LRA in die waffenrechtliche Abwägung einsteigen und die Sicherheitsgrundgedanken der Gesellschaft, die dem Waffenrecht zugrunde liegen, gegen die Gedanken zur Abwehr von landwirtschaftlichen Schäden abwägen. Es bleibt dabei immer eine Einzelfallentscheidung.

Der Einsatz von Saufängen ist unter Tierschutzaspekten und Effektivität kritisch zu hinterfragen, aber unter strengen Auflagen genehmigungsfähig. Abgesehen von wenigen Ausnahmeregelungen ist der Einsatz von Saufängen in Deutschland grundsätzlich verboten. Auch im Landkreis Erding ist der Saufang ohne Genehmigung verboten. (§19 Abs. 1 Nr. 7 BJagdG; Art. 29 Abs. 2 Nr. 2 BayJG). Ausnahmen (Art. 29 Abs 3 Nr.1 BayJG) sind nur im besonderen Einzelfall als Baustein möglich, wenn die Reduzierung überhöhter Schwarzwildbestände notwendig ist (dokumentierte Schäden, hohe Schwarzwilddichte im Vergleich zu anderen Landkreisen), herkömmliche Jagdmethoden (revierübergreifende Drückjagd, Kirrjagd) ausscheiden und alle weiteren Maßnahmen zur Förderung der Schwarzwildjagd (z.B. Schussschneisen, gezielten Anbau von Mais nicht an Waldgrenzen) umgesetzt, aber nicht erfolgreich waren.

Beides ist für den Landkreis Erding nicht ersichtlich, da die Schwarzwildstrecken im Vergleich zu anderen Landkreisen sehr gering ist und der Anstieg (oder sogar Rückgang auf der Streckenliste der beiden zurückliegenden Jagdjahre) eine Notwendigkeit derzeit nicht erkennen lässt.

Welche Maßnahmen müssen bei einem ASP-Ausbruch eingeleitet werden?

Der Deutsche Jagdverband hat zusammen mit dem Friedrich Löffler Insitut einen Maßnahmenkataklog entworfen. Es gibt kein Allheilmittel gegen die Afrikanische Schweinepest. Ganz besonders wichtig ist die Früherkennung: Wenn ein Ausbruch umgehend gemeldet wird, können Maßnahmen eingeleitet werden, um die Verbreitung sofort zu unterbinden. Gemeinsam mit dem Friedrich-Loeffler-Institut hat der DJV einen Maßnahmenkatalog nach dem Werkzeugkasten-Prinzip entwickelt: Je nach Jahreszeit, Topographie oder Vegetation müssen unterschiedlichste Maßnahmen kombiniert werden. Der Maßnahmenkatalog hat Empfehlungscharakter, die Krisenstäbe vor Ort müssen im Seuchenfall dann die besten Maßnahmen kombinieren. Am besten ist es, wenn die Verantwortlichen bereits jetzt mögliche Szenarien durchdenken.

Der ASP-Maßnahmenkatalog von FLI und DJV

https://www.jagdverband.de/sites/default/files/2017-10%20DJV-FLI_2_Massnahmenkatalog-ASP.pdf 

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