Steuervergünstigung für Hundehalter

Kreisjagdverband Erding begrüßt die Entscheidung des Stadtrates von Erding, dass Hunde die eine Ausbildung zum Hundeführerschein durchlaufen haben steuerlich entlastet werden

Erding. In seiner letzten Sitzung hat der Stadtrat von Erding eine neue Hundesteuersatzung beschlossen. Weiter sind Hunde mit besonderen Aufgaben wie zum Beispiel Therapiehunde, Blindenhunde oder auch Einsatzhunde der Rettungskräfte weiter steuerfrei. Auch Jagdhunde, die die Brauchbarkeitsprüfung für Jagdhunde erfolgreich durchlaufen haben und so zum Beispiel für die wichtigen Nachsuchen nach Verkehrsunfällen bestens ausgebildet sind, werden unverändert steuerlich entlastet. Neu dazugekommen ist, dass Hunde die einen sogenannten Hundeführerschein erfolgreich absolviert haben, für drei Jahre steuerfrei sind. Thomas Schreder, Vorsitzender des Kreisjagdverbandes Erding e.V. und Umweltreferent der Stadt Erding, begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich. Schreder, der selbst Hundeführer ist, freut sich, dass durch diesen Beschluss ein Anreiz für jeden Hundeführer geschaffen wird, sich noch intensiver mit seinem vierbeinigen Freund zu befassen. „Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass jede Ausbildung, die Hundeführer und Hund zusammen durchlaufen etwas bringt. Dadurch wird unter anderem das sichere Auftreten von Hund und Hundehalter in der Öffentlichkeit und unseren Naturräumen unterstützt.“ Schreder begrüßt außerdem, dass nicht der Weg von Verboten, sondern ein freiwilliges Anreizsystem über die steuerliche Erleichterung gewählt wurde.