Jagd in Erding
Die jagdbare Fläche in Erding ist im Wesentlichen in die Bereiche des tertiären Hügellandes, der Endmoränen bzw. Schotterterrassen und das Erdinger Moos untergliedert.
Der Landkreis Erding verfügt insgesamt über rund 80.000 ha bejagbare Fläche, rund 1.800 ha davon sind Staatsjagdreviere. Nur rund 13% der Landkreisfläche sind bewaldet.
In ganz Deutschland ist das Jagdrecht an Grund und Boden gebunden. Die Grundeigentümer sind in sogenannten Jagdgenossenschaften zusammengeschlossen und verpachten das Jagdrecht an einen Jagdpächter. Jagdpachtfähig ist ein Jäger (Jägerin) erst dann, wenn er nach bestandener Prüfung mindestens drei Jahresjagdscheine gelöst hat. In der Regel wird ein Jagdpachtvertrag für die Länge von 9 Jahren abgeschlossen. Grundeigentümer mit einer Fläche von über 81 ha können das Jagdausübungsrecht auch selbst in Form einer Eigenjagd nutzen.
In Erding sind zur Zeit in 6 Hegegemeinschaften 110 Reviere verpachtet oder in Form der Eigenjagd genutzt.
Weitere Informationen zu den Hegegemeinschaften finden Sie hier.