2020_12.05._StMELF_Info

Hundeausbildung

Auszug aus email StMELF/ts

…, dass auch für die Hundeausbildung eine Lösung gefunden werden konnte:

Hundeschulen wie auch Kreisgruppen der Jägerschaft, insbesondere des Bayerischen Jagdverbandes, dürfen Hundekurse für die Ausbildung von Jagdhunden und die Vorbereitung der Brauchbarkeitsprüfung anbieten. Dabei sind die Vorgaben der 4. BayIfSMV zu beachten. Demnach ist sicherzustellen, dass grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Beteiligten eingehalten werden kann. Es ist ein Schutz- und Hygienekonzept sowie ein Parkplatzkonzept auszuarbeiten, falls Parkplätze zur Verfügung stehen. Auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde sind die entsprechenden Konzepte vorzulegen. Grundsätzlich gilt eine Maskenpflicht, die allerdings bei der direkten Arbeit mit dem Hund, aus Gründen der sachgerechten Ausbildung, entfallen kann (u. a. Mimik des Hundeführers oder der Hundeführerin). Auch deswegen muss der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen zwingend eingehalten werden.
Damit wird insbesondere die jagdrechtliche Vorgabe sichergestellt, dass für bestimme Jagdarten sowie für die Nachsuche brauchbare Jagdhunde vorhanden sind. Das dient in besonderer Weise auch einer tierschutzgerechten Jagd.

Helene Bauer
Leitende Ministerialrätin
Leiterin der obersten Jagdbehörde

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten